Einspeisevoranfrage stellen
Wichtiger Hinweis: Für Erstanlagen kleiner 15 kW ist innerhalb geschlossener Bebauung keine Einspeisevoranfrage erforderlich. Ihr Installateur kann direkt den entsprechenden Zählerantrag stellen.
Bitte halten Sie einen Lageplan mit Kennzeichnung des Anlagenstandorts bereit.
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